1) ALLGEMEINES
1.1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2) “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
2) URHEBERRECHT
2.1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2) Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
2.3) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache private Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
2.5) Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
2.6) Bei der Verwertung der Lichtbilder besteht der Fotograf darauf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz in Höhe von 400 €.
2.7) Die Negative/Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
2.8) Der Auftraggeber ist für die Sicherung des übersandten Bildmaterials selbst zuständig.
3) VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
3.1) Der im Vertrag genannte Fotograf / Videograf / Make-Up & Hairstylist erklärt sich mit der Unterzeichnung des Vertrags bereit, zum genannten Zeitraum an der Veranstaltung anwesend zu sein. Bei gesundheitlicher Verhinderung trägt der Fotograf / Videograf / Make-Up & Hairstylist für gleichwertigen Ersatz Sorge. Der im Vertrag genannte Auftraggeber versichert den Fotograf / Videograf / Make-Up & Hairstylist für den vereinbarten Zeitraum zu beschäftigen und wie vertraglich festgelegt zu entlohnen. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.2) Fällige Rechnungen sind mit Ausstellung der Rechnung vollständig zu begleichen
3.3) Bei Zusage und fixer Buchung wird eine Abschlagsrechnung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags berechnet
3.4) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder in jeglicher Form Eigentum des Fotografen.
3.5) Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4) HAFTUNG
Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht – und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art, übernimmt der Fotograf keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
5) NEBENPFLICHTEN
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigung- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
6) LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR UND STORNIERUNG
6.1) Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner in schriftlicher Form davon in Kenntnis zu setzen.
6.2) Terminstornierungen bei Fotoshootings müssen mindestens 7 Werktage (Mo-Fr) vor Termin schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Erfolgt die Stornierung nicht fristgemäß, ist ein Ausfallhonorar in Hohe von 100% des vereinbarten Grundhonorars, fällig.
6.3) Unterbleibt eine Benachrichtigung, so ist der Vertragspartner verpflichtet, 100% des vereinbarten Honorars (Grundpaket Preis) als Ausfall Entschädigung an den Fotografen zu zahlen.
6.4) Bei nicht erscheinen zum Fotoshooting Termin ohne jegliche Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig.
6.5. Die Terminreservierungsgebühr wird bei Stornierung / Nichterscheinen / Termin Verschiebung fällig und wird nicht zurückerstattet sowie kann nicht auf einen anderen Termin übertragen werden.
6.6. Die Hochzeits- Terminreservierungsgebühr wird bei Stornierung / Absage jeglicher Art fällig und wird nicht zurückerstattet und kann nicht auf einen neuen Termin übertragen werden. Hochzeitsstornierungen gelten nur in schriftlicher Form.
7) LIEFERZEITEN UND AUSLIEFERUNG
7.1) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
7.3) Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
7.4) Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
7.5) Digitale Inhalte werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form wie folgt überlassen:
– per Download
– per E-Mail
– per USB-Stick
7.6) Gutscheine werden dem Kunden wie folgt überlassen:
– postalisch
8) DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
Wir nutzen zur Erbringung unserer Leistung gegenüber unserer Kunden den Dienst https://app.hochzeit.management. Dieser bietet uns insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von uns betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen uns und unseren Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher wir einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag haben.
9) DIGITALE FOTOGRAFIE
9.1) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
9.2) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
10) BILDBEARBEITUNG
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder einer sonstigen elektronischen Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [Grundbild: @MediaAlm] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG.
11) NUTZUNG UND VERBREITUNG
11.1) Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
11.2) Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
11.3) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
11.4) Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11.5) Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
11.6) Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert und verwertet werden.
11.7) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
12) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERARBEITUNG VON WAREN NACH BESTIMMTEN VORGABEN DES KUNDEN
12.1) Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Betreiber alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Betreiber vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
12.2) Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
12.3) Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.
13) EINLÖSUNG VON GESCHENKFUTSCHEINEN
13.1) Gutscheine, die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend „Geschenkgutscheine“), können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
13.2) Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
13.3) Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
13.4) Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
13.5) Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
13.6) Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
13.7) Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
13.8) Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
14) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Fotograf hat vom Auftraggeber die uneingeschränkte Zustimmung, sämtliche erstellten Lichtbilder inkl. bearbeitete Bilder uneingeschränkt zu veröffentlichen und diese als Referenzen zu verwenden oder für Werbezwecke aller Art zu nutzen. Dass der Fotograf entstandene Bilder für Eigenwerbung verwenden darf ist Fotoshooting / Buchungsvoraussetzung. Sollte eine Veröffentlichungseinwilligung widerrufen werden (Recht am eigenen Bild), sind hierfür 400 € als Schadensersatz an den Fotografen zu entrichten. Des Weiteren sind angefallene Kosten für z.B. Flyerproduktion etc. zurück zu erstatten.
15) ANWENDBARES RECHT
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16) GERICHTSSTAND
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
17) ALTERNATIVE STREITBETEILIGUNG
17.1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
17.2) Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch grundsätzlich bereit.
18) SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.